Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der auf dem Berliner Gewerkschaftskongreß beschlossene Gewerkschaftsausschuß tritt zu seiner ersten Sitzung zusammen. Seine Aufgaben sind:
Stichtag:
5. Juni 1896
"1. Die Generalkommission ist für ihre Handlungen dem Gewerkschaftskongreß verantwortlich und hat diesem über ihre Tätigkeit in der verflossenen Geschäftsperiode Bericht in allen Einzelheiten zu erstatten. Sie hat außerdem in den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses kurz gedrängte Berichte über ihre Tätigkeit in der verflossenen Periode und die in Aussicht genommenen Aktionen zu geben.
2. Der Gewerkschaftsausschuß betrachtet sich nur als eine beratende Körperschaft.
3. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt. Die Protokolle werden seitens der Generalkommission durch Druck vervielfältigt, den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses und den Vorständen der beteiligten Organisationen übersandt."
Der Ausschuß tritt vierteljährlich zusammen.