Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Kongreß der im Handels- und Transportgewerbe beschäftigten Hülfsarbeiter in Halberstadt diskutiert ausführlich über die Arbeitszeiten im Handel und Transportgewerbe und verlangt von der Reichsregierung, an der gesetzlichen Festlegung einer Eröffnungs- und Schlußstunde festzuhalten. Geschäftsdiener und Packer sollen den gleichen Arbeitszeiten unterliegen wie die Gehilfen, da sie sonst jeglichen gesetzlichen Schutzes gegen übermäßige Ausbeutung entbehren müssen. Die Generalversammlung des Verbandes der Glasarbeiter und -arbeiterinnen in Spremberg empfiehlt die Gründung lokaler Agitation- und Streikfonds.
Stichtag:
24./26. Mai 1896
Die Arbeitszeit in den Engros- und Speditionsgeschäften ist gesetzlich zu regeln. "Speziell im Speditionsgewerbe wirkt die überaus lange Arbeitszeit schädigend; nicht allein auf die gesundheitliche Beschaffenheit der Arbeiter, sondern auch durch die infolge übermäßiger Anstrengung hervorgerufene geringere Aufmerksamkeit auf das die Straßen passirende Publikum, und ist somit ein großer Prozentsatz der vorkommenden Unfälle im Betriebe sowohl wie auf der Straße lediglich auf die übermäßig ausgedehnte Arbeitszeit zurückzuführen."
Der Kongreß fordert die Aufhebung aller Gesindeordnungen und an deren Stelle die Einführung der Gewerbeordnung.
Die Delegierten sprechen sich mehrheitlich für die Bildung eines Zentralverbandes aller Handlungsgehilfen aus.