DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG

DEKORATION DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DEKORATION


TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1. Dezember 1895

Auf seinem ersten Verbandstag in Hamburg ändert der "Deutsche Handlungsgehilfenverband" seinen Namen in "Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband", um sich besser vom "Verein deutscher Kaufleute" abzugrenzen.
Der Verband bezweckt: "durch den Zusammenschluß aller deutschen Handlungsgehilfen deren soziale Lage zu heben und in Treue zu Kaiser und Reich ihre Mitglieder zu national gesinnten Männern zu erziehen. Der Verband sieht eine seiner vornehmsten Aufgaben in dem Bestreben, das Ansehen des deutschen Handelstandes zu erhalten und zu kräftigen und zu diesem Zwecke namentlich in der kaufmännischen Jugend das Verständnis für Standesehre und deutsches Volksbewußtsein zu wecken und zu pflegen. Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen.
Mittel zum Zweck sind dem Verbande, neben der Selbsthilfe durch die Wohlfahrtseinrichtungen für Mitglieder, eine ausgesprochene sozialpolitische Tätigkeit, indem er auf die gesetzgebenden Körperschaften, Behörden und die öffentliche Meinung zugunsten sozialer Reformen für den gesamten Handelsstand einzuwirken sucht.
Als solche sind anzusehen: Verkürzung der Arbeitszeit durch Höchstarbeitstag, Ladenschluß und völlige Sonntagsruhe; Verlängerung der Kündigungsfristen; Beseitigung der Konkurrenzklauseln; Regelung des Lehrlingswesens durch Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Gehilfen und Lehrlinge und Ausbau des kaufmännischen Fortbildungsschulwesens mit Zwangsunterricht für Gehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren; Beseitigung der Nachteile der Frauenarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit für weibliche Angestellte auf höchstens acht Stunden täglich, Schutzbestimmungen zur Verhütung gesundheitlicher und sittlicher Gefahren, Beschränkung der Frauenarbeit auf Geschäftszweige, denen besondere weibliche Fähigkeiten von Nutzen sein können; Errichtung von Handlungsgehilfenkammern und Anstellung von Handelsinspektoren, um die Ausführung der sozialpolitischen Gesetze für den Handelsstand zu überwachen; Ausbau und Verbesserung der Kaufmannsgerichte; Ausbau der staatlichen Alters- und Invaliditätsversicherung; Schaffung einer besonderen Einrichtung für eine ausreichende Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenfürsorge für alle Handlungsgehilfen ohne Unterschied der Höhe ihrer Gehälter; Festsetzung von Mindestgehältern."
Der Verband besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern. Unterstützende Mitglieder können alle Personen, Firmen, Körperschaften oder Vereine werden, welche die Zwecke des Verbandes anerkennen und fördern wollen. Juden und sich in einem bewußten Gegensatze zum Deutschtum befindende Angehörige anderer Nationen können keine Mitgliedsrechte erwerben.



Vorhergehender StichtagInhaltsverzeichnisFolgender Stichtag


net edition fes-library | 1999