Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Kongreß der Maurer in Halberstadt erklärt, daß die deutsche Reichsregierung und der Reichstag verpflichtet sind, im Interesse der baugewerblichen Arbeiter eine Ausgestaltung des Unfallversicherungswesens durchzuführen, vor allem die Einführung der obligatorischen gesetzlichen Unfallverhütung und dazu die regelmäßige Überwachung und Kontrolle sämtlicher Baubetriebe.
Stichtag:
16./18. April 1895
Der Kongreß spricht sich für eine gesetzliche Lohnsicherung bei unseriösen Bauunternehmen aus.
Die Delegierten sind für einen speziellen Gewerkschaftskongreß, auf dem Fragen des Koalitionsrechtes und des Arbeitsschutzes beraten werden sollen.
Zum Generalbevollmächtigten wird Theodor Bömelburg gewählt.
Im Baugewerbe werden knapp 200.000 Unternehmen mit mehr als eine Million Arbeiter gezählt. Auf einen Betrieb entfallen durchschnittlich fünf Arbeiter. 282.000 Arbeiter sind in Kleinbetrieben (fünf und weniger Arbeiter) und 414.000 Arbeiter in Mittelbetrieben (sechs bis fünfzig Arbeiter) beschäftigt. Demzufolge kommt der größte Teil der gewerkschaftlich organisierten Bauarbeiter aus kleineren und mittleren Betrieben.