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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
26./27. Dezember 1894

Am ersten deutschen Bergarbeiterkongreß in Essen nehmen keine Vertreter des christlichen Verbandes teil. Ein Antrag, den Punkt "Nationalisirung der Bergwerke" auf die Tagesordnung des Kongresses zu setzen, wird zurückgezogen, nachdem dagegen eingewendet wird, daß die Verstaatlichung der Bergwerke den Arbeitern keinen Nutzen bringen würde, weil die Arbeiter in den Staatsbetrieben noch abhängiger seien als in der Privatindustrie, wie sich dies ganz besonders in den fiskalischen Gruben des Saarreviers zeige.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit wird nicht nur damit begründet, daß die Erhaltung der Gesundheit und Lebenskraft der Bergarbeiter von einer Einschränkung der Schichtdauer abhänge, sondern daß die letztere auch die übergroße Arbeitslosigkeit unter den Bergarbeitern vermindern werde.
Im Bergamtsbezirk Breslau werden noch rund 7.560 Frauen beschäftigt. Es müsse dafür Sorge getragen werden, daß den Frauen für gleiche Leistung gleicher Lohn gezahlt wird.
Die Kinderarbeit muß vollständig für den Bergbau verboten, die Akkordarbeit abgeschafft werden. Die Einführung der Achtstundenschicht, einschließlich der Ein- und Ausfahrt, ist dringend notwendig. Der Kongreß fordert ein einheitliches Reichsberggesetz, in dem auch ein Minimallohn festgesetzt wird.
"Der Kongreß erkennt den Verband deutscher Berg- und Hüttenarbeiter als richtige Organisation an und beschließt, mit aller Kraft dazu beitragen zu wollen, daß die Organisation so erstarkt, daß die heute beschlossenen Forderungen und Resolutionen der Verwirklichung entgegengeführt werden können."
Der Kongreß wählt eine fünfköpfige Kommission, welche die Beschlüsse des Kongresses zur Ausführung zu bringen und den nächsten Kongreß einzuberufen hat.



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