Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das erste deutsche Arbeitersekretariat in Nürnberg beginnt seine Tätigkeit. Leiter wird M. Segitz.
Stichtag:
1. November 1894
Ihm folgen bald weitere örtliche Sekretariate. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeitnehmer - nicht nur die Mitglieder - unentgeltlich in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen zu beraten und zu vertreten. Das Arbeitersekretariat erteilt mündliche Auskunft in gewerblichen Streitigkeiten, welche der Kompetenz der Gewerbegerichte unterstehen; über Kranken-, Unfall-, Alters- und Invaliditätsversicherung; über Arbeiterschutz, Vereins- und Versammlungsrecht, sowie über das Fabrikinspektorat. Das Sekretariat nimmt Beschwerden über diese Gegenstände auf und veranlaßt deren zweckmäßige Erledigung.
Berechtigt, aber nicht verpflichtet, ist der Sekretär zur Erteilung von Auskunft in Heimats-, Bürgerrechts-, Verehelichungs- und Armensachen, sowie bei Mietstreitigkeiten.
Statistische Erhebungen sind nach Bedarf zu pflegen und können sich erstrecken auf: Lohnverhältnisse, Arbeitszeit, Wohnungen und Nahrung der Arbeiter, Betriebsunfälle, Gewerbekrankheiten, Sterbefälle, Ab- und Zuzug von Arbeitern, Gewerbebewegung, Arbeiterorganisationen, Arbeiterschutz, Wohlfahrtseinrichtungen, Arbeitslosigkeit, auf alle innerhalb der wirtschaftlichen Arbeiterbewegung auftauchende Zeit- und Streitfragen.
Zur Inanspruchnahme des Sekretariats sind alle Personen ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, des Berufs, der Konfession, der Parteistellung und des Wohnortes berechtigt.