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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
13./15. Mai 1894

Die Generalversammlung des Verbandes der Glasarbeiter und Arbeiterinnen in Bergedorf weist erneut auf die Schwierigkeit der Agitation innerhalb des Verbandes hin.

In Halle/Saale erörtert der erste Kongreß der im Handelsgewerbe beschäftigten Hilfsarbeiter die schlechte soziale und wirtschaftliche Situation der Hilfsarbeiter. Die Delegierten fordern zur Verbesserung der Situation u.a. eine Beschränkung der Arbeitszeit auf 10, der Ladenzeit auf 12 Stunden, eine Bezahlung der Überstunden, die vollständige Sonntagsruhe, die Aufhebung der verschiedenen Gesindeordnungen und die Unterstellung aller Arbeiter und Arbeiterinnen unter die Gewerbeordnung, das Verbot der privaten Arbeitsvermittlung gegen Entgelt und die gesetzliche Einführung obligatorischer Arbeitsnachweise.
Der Kongreß beschließt die lose Zentralisation durch ein Vertrauensmännersystem beizubehalten. Um eine statuarische Zentralisation in die Wege zu leiten, sind die Kollegen allerorts verpflichtet, für eine einheitliche Organisation aller Hülfsarbeiter im Handelsgewerbe, als Hausdiener, Geschäftsdiener, Boten, Kutscher, Speditionsarbeiter, Getreideträger, Packer, Ausgeher, Haushälter, Markthelfer, Kellerarbeiter und die den örtlichen Verhältnissen entsprechenden verwandten Berufe einzutreten.
Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands ist anzuerkennen, der Kongreß fordert von ihr die weitgehendste Unterstützung bei der Organisation der Handels-Hülfsarbeiter.
Von den rund 97.000 Hilfsarbeitern sind ca. 3.300 organisiert.

Der Glasarbeiterkongreß in Bergedorf hält eine internationale Union für verfrüht, solange die deutschen Glasarbeiter selbst noch nicht besser organisiert sind; dagegen soll eine internationale Verständigung aufrecht erhalten werden.


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