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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
13./16. März 1894

Der Kongreß aller Angestellten im Gastwirtsgewerbe Deutschlands in Berlin erklärt, "daß die Entlohnung durch Trinkgeld und durch prozentuale Gewinnbetheiligung als die gemeinsten, die Betheiligten demoralisirenden Bezahlungsformen prinzipiell zu verwerfen und entschieden zu bekämpfen sind. Ferner ist die Aufhebung der in Form von Kost und Logis gegebenen Naturalverpflegung anzustreben, da diese die Abhängigkeit des Personals vom Arbeitgeber nur vermehrt. Als einzig richtige Bezahlungsform erkennt der Kongreß nur die feste Bezahlung durch Zeitlohn an".
Nach einer ausführlichen Diskussion über die miserablen Arbeitsverhältnisse im Gaststättengewerbe beschließt der Kongreß, daß die Betriebe des Gaststättengewerbes der Gewerbe- bzw. Fabrikinspektion zu unterwerfen sind.
Die tägliche Arbeitszeit der über 18 Jahre alten Gehilfen darf 12 Stunden nicht überschreiten. Der Kongreß ist der Auffassung, "vorläufig die lose Zentralisation durch Vertrauensmännersystem beizubehalten; jedoch nicht, ohne ausdrücklich zu betonen, daß er die Frage der Organisationsform nicht als eine Prinzipienfrage, sondern als eine Frage der Taktik betrachtet, die, sobald sich die Verhältnisse anders gestalten sollten, ebenfalls zu ändern ist".
Der Kongreß fühlt sich mit den der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften solidarisch.
Die weiblichen Angestellten des Gastwirtsgewerbe können - soweit es die Vereinsgesetze zulassen - Gewerkschaftsmitglied werden.
Da die "Maifeier" seitens der Kellner mit der übrigen Arbeiterschaft nicht gemeinsam begangen werden kann, so wird ein Tag festgesetzt, an welchem alle Angestellten im Gastwirtsgewerbe in ganz Deutschland eine "Maifeier" abhalten sollen.



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net edition fes-library | 1999