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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
18. Mai 1893

Die Kölner Diözesankonferenz der Gesellenvereine nimmt die sog. "Kölner Thesen" an, nach denen Fachabteilungen für die einzelnen Berufe innerhalb der katholischen Arbeitervereine gebildet werden sollen. Die Abteilungen erstreben: die Hebung des Standesbewußtseins; die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; die Führung eines geregelten Arbeitsnachweises; die Gewährung von Rechtsschutz bei gewerblichen Streitigkeiten; Vertretung der Fachinteressen.
Die "Gewerkschaften" des Gesellenvereins sind keine Kampforganisationen; wohl erstrebten sie die Beseitigung lokaler Mißstände, dies indes, wo möglich, durch gütliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung der schwierigen Lage, in welcher der Meisterstand sich befindet. Um ein einträchtiges Zusammenwirken von Meistern und Gesellen zu erzielen, ist es wünschenswert, zu den Sitzungen der Abteilungen Meister des betreffenden Gewerbes einzuladen, unter Zustimmung des Präses.
Die gewerkschaftlichen Bestrebungen des Gesellenvereins wollen: den Mitgliedern die Erlangung einer gründlichen Durchbildung im Handwerke erleichtern; dieselben anregen und befähigen zu ernster Mitarbeit an den Aufgaben der Zeit auf dem Boden der christlichen Gesellschaftsordnung; in denselben Sinn und Verständnis wecken für eine berufsgenossenschaftliche Organisation des Handwerks im allgemeinen und für Bildung von Wirtschaftsgenossenschaften im besonderen.



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