Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Zentralverbandes der Maurer in Kassel beschließt ein Streikreglement, nachdem Streiks zur Erringung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen der Genehmigung des Vorstandes bedürfen. Jede Arbeitseinstellung ist drei Monate vorher zu melden mit Angaben, in welchem Umfang Arbeit vorhanden ist, welche Lohn- und Arbeitsbedingungen bisher üblich waren und welche gefordert werden. Für den Streik ist eine Streikkommission einzusetzen, die u.a. eine Liste aller Streikenden mit Kinderzahl aufzustellen hat, mit der eine tägliche Kontrolle der Streikenden erfolgen kann. Jeder Streikende ist verpflichtet, sich der Kommission zur Kontrolle auf den Bahnhöfen und Bauten zur Verfügung stellen. Streikunterstützung wird nicht gezahlt, wenn sich die Streikenden nicht an das Reglement halten.
Stichtag:
15./20. August 1892