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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1./3. August 1892

Der "Verband der Fabrik-, Land- und sonstigen gewerblichen Hülfsarbeiter Deutschlands" nennt sich auf seinem 1. Verbandstag in Braunschweig um in: "Verband der Fabrik-, Land-, Hülfsarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands". Zuvor hat sich der "Verband der Fabrik- und Handarbeiterinnen" aufgelöst und seinen Mitgliedern den Übertritt in den Verband der Fabrikarbeiter empfohlen.
Die Delegierten wollen einstimmig an der Generalkommission festhalten, "um die Stärkung der Organisationen herbeizuführen".
August Brey wird als Vorsitzender bestätigt. A. Brey erklärt: "Die vorhandenen Vereinigungen der gelernten Arbeiter hätten inzwischen ihre Statuten geändert, um die Aufnahme der ungelernten Arbeiter zu ermöglichen, trotzdem sei das von uns zu beackernde Feld noch ein großes. Die Großproduktion habe Industrien geschaffen, in welchen nur nichtgelernte Arbeiter beschäftigt würden. In Gummifabriken, chemischen Fabriken, welche sich mit der Herstellung künstlichen Düngers, Farben usw. befassen, Zündholzfabriken, Lumpensortierungs- und -verarbeitungsfabriken sind unsere Kollegen bei schlechter Nahrung beschäftigt ... Unsere Arbeiten sind bestimmt, einen neuen Agitationsplan zu finden, um jene Proletarier gewinnen zu können."
Die Delegierten beschließen mit Mehrheit, ein eigenes Verbandsorgan herauszugeben. Seit 1. Oktober 1892 erscheint "Der Proletarier". Der Verbandsvorsitzende wird gleichzeitig verantwortlicher Redakteur. In den ersten Jahren wird die Verbandsarbeit durch finanzielle Engpässe, verschiedene "Agitation" und geringe Resonanz in den angesprochenen Arbeiterkreisen geprägt. Die Gemaßregeltenunterstützung ist die einzig nennenswerte Leistung, für die der Verband finanzielle Mittel in begrenztem Umfang zur Verfügung stellen kann.
Den Mitgliedern wird künftig Rechtsschutz "in allen gewerblichen Streitigkeiten" gewährt. Da der Fabrikarbeiterverband "die verschiedensten Kategorien von Arbeitern umfaßt und schon eine Union im engeren Rahmen darstellt", lehnt der Verbandstag den Abschluß von Kartellverträgen ab.



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net edition fes-library | 1999