Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der elfte Verbandstag des Verbandes der Gewerkvereine in Mannheim beschäftigt sich hauptsächlich mit der staatlichen Arbeiterschutzgesetzgebung. Gegen die Auffassung von M. Hirsch, Staatshilfe möglichst abzulehnen, wird heftig opponiert. Der Verbandstag stimmt schließlich einem Kompromiß zu. Als wichtigste Aufgabe der Generalvereine wird erklärt, bei der Durchführung der Arbeiterschutzgesetze durch Anzeige bei den Gewerbeaufsichtsbeamten mitzuwirken, außerdem die staatlichen Faktoren dahin zu beeinflussen, daß die gesetzlichen Befugnisse zur Beschränkung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Gewerben zur Geltung gebracht werden, und endlich für eine Fortbildung des Gesetzes in der Richtung eines wirklichen Arbeiterschutzes tätig zu sein. Doch auch nach dem Verbandstag hört die Kritik an der antistaatlichen Haltung des Vorstandes nicht auf. Insbesondere in den Gewerkvereinen in Düsseldorf stößt die Kritik auf Resonanz, so daß es bald zu ernsthaften Differenzen zwischen dieser "Düsseldorfer Richtung" - Einführung zeitgemäßer Reformen - und dem Zentralrat kommt.
Stichtag:
6./13. Juni 1892
Gegen die Feier des 1. Mai wird energisch Stellung genommen. Der Verbandstag erblickt in der gesetzlichen Anerkennung der Berufsvereine eine Förderung der gerechten Arbeiterinteressen und ein Mittel zur Sicherung des sozialen Friedens. Der Verbandstag hofft, daß der deutsche Reichstag den Gesetzentwurf betr. eingetragene Berufsvereine als geeignete Grundlage für die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Gewerkvereine in der neuen Session alsbald annehmen wird und daß auch die verbündeten Regierungen demselben ihre Zustimmung nicht versagen werden.