Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In Betrieben zur Zigarrenfertigung muß nach einer Verordnung des Bundesrates ein Mindestluftraum von 7 cbm und eine Mindestraumhöhe von 3 Metern vorhanden sein. Die Arbeitstische und Fußböden müssen täglich feucht gereinigt werden. Für die Heimarbeit und die anderen Branchen der Tabakindustrie gilt diese Verordnung nicht.
Stichtag:
9. Mai 1888