Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit dem zweiten Verbandstag des Tischlerverbandes findet auch ein "Allgemeiner Deutscher Tischlerkongreß" in Gotha statt. Nach längeren Beratungen wird die Umwandlung des bisherigen Dachverbandes von Lokalorganisationen in einen Zentralverein mit dem Namen "Deutscher Tischlerverband" beschlossen. Dieser setzt sich die "allseitige Vertretung der Interessen seiner Mitglieder, mit Ausschluß aller politischen und religiösen Fragen" zum Zweck und will primär der "Erzielung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege nach Maßgabe des § 152 der Gewerbeordnung" dienen.
Stichtag:
27./31. Dezember 1886
Der Kongreß schafft eine zweite lose Zentralisation zur Regelung des Streikwesens der Tischler im gesamten Deutschen Reich, um die Bildung sächsischer Filialen nicht zu erschweren. An 15 lokalen Zentren der Tischlerbewegung sollen für die jeweilige Region Kommissionen von 5 Personen gewählt werden, die über die Genehmigung eines Streiks zu entscheiden haben. Mit der Koordination der Tätigkeit der 15 regionalen Kommissionen wird die Stuttgarter Streikkommission, die mit dem Verbandsvorstand identisch ist, beauftragt. Zur Genehmigung größerer Arbeitskämpfe muß diese das Votum aller 15 Streikkommissionen einholen. Trotz dieser Regelungen werden 1887 mehrere sächsische Tischlerorganisationen verboten.
K. Kloß wird zum Vorsitzenden gewählt.