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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
16./22. Juni 1886

Neunter Verbandstag der Hirsch-Dunckerschen-Gewerkvereine in Halle/Saale. Die Mitgliederzahl ist wieder auf 52.000 in 953 Vereinen gestiegen. Die Gewerkvereine haben auch in den Industriegebieten (Rheinland-Westfalen, Sachsen) Fuß gefaßt. Die Gewerkvereins-Hilfskassen haben 45.000 Mitglieder.
Der Verbandstag muß heftige Auseinandersetzungen zwischen der Verbandsleitung und dem Gewerkverein der Maschinenbauer schlichten, nachdem der Verein versucht, in den Führungsorganen stärker vertreten zu sein, vor allem verlangen die Maschinenbauarbeiter eine Neuordnung der Verbandsfinanzen. Die Gewerkvereine bezahlen vierteljährlich eine Verbandssteuer pro Mitglied. Künftig soll anstelle dieser Verbandssteuer ein Umlageverfahren treten. Nach heftigen Diskussionen werden die Vorschläge der Maschinenbauer mit großer Mehrheit abgelehnt.
Mit 24 gegen 22 Stimmen erkennt der Verbandstag regionale "freiwillige Ausbreitungsverbände als sehr ersprießlich für die Agitation" an, stimmt der Erstattung der Unkosten für deren Aktivitäten aus der Verbandskasse zu und beendet damit eine jahrelange Diskussion gegen die Mehrheit der Generalratsmitglieder um eine stärkere Regionalisierung der Gewerkvereine.
Der Verbandstag erkennt an, "daß die obligatorische Einführung einer Arbeitslosigkeitsunterstützung, verbunden mit Arbeitsnachweis, in den einzelnen Gewerkvereinen und selbständigen Ortsvereinen eine unbedingte Notwendigkeit bildet, und erklärt, daß es Pflicht jeden Gewerkvereins ist, soweit diesen Einrichtungen noch nicht Rechnung getragen würde, dieselben nach Kräften einzuführen. Allerdings würde diese Einrichtung ohne entsprechende Erhöhung der Beiträge nicht durchgeführt werden können. Notwendige Vorbedingung der Arbeitslosenunterstützung ist die genaue und wiederholte Erhebung über Häufigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Berufen und werden alle Generalräte und selbständigen Ausschüsse hierzu aufgefordert."
Der Verbandstag erklärt, daß die Lohnbewegungen der Arbeiter wegen der z.Z. bestehenden niedrigen Lohnsätze im allgemeinen berechtigt, daß aber zur Vermeidung der mit Arbeitseinstellungen verbundenen ungeheueren volkswirtschaftlichen Nachteile die gesetzliche Schaffung von Einigungsämtern, bestehend aus Vertretern der zu diesem Zweck zu bildenden "Einigungsgenossenschaften" der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie der Abschluß rechtsverbindlicher Lohn- und Arbeitsverträge durch dieselben erforderlich sind.



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