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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
Ostern 1884

Nachdem es bereits seit 10 Jahren örtliche Ansätze zu Zusammenschlüssen gegeben hatte und kleinere Lokalvereine der Meister geschaffen worden waren, wird in Düsseldorf der "Deutsche Werkmeister-Verband" gegründet. Er bezweckt, "alle deutschen Werkmeister zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder sowie der Angehörigen derselben zu schützen und zu fördern". Mitglied kann jeder Werkmeister eines gewerblichen oder industriellen Privat-, Kommunal- oder Staatsunternehmens innerhalb des Deutschen Reiches und dessen Grenzgebieten werden.
Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des § 133a der Reichsgewerbeordnung und des § 88 des Allgemeinen Berggesetzes zu betrachten, welche von einem Gewerbeunternehmer gegen feste Bezüge beschäftigt sind. Die Eigenschaft als selbständiger Meister setzt dann ferner voraus, daß demselben Arbeiter unterstellt sind, für deren Arbeiten er selbständig verantwortlich und deren Beaufsichtigung seine Hauptaufgabe ist.
Die Unterstützungseinrichtungen des Verbandes bestehen in einer Sterbekasse, Witwen- und Waisenunterstützung, Unterstützung stellenloser und invalider Mitglieder, Unterstützung in Notfällen und einem Brandversicherungsverein mit besonderen Statuten. Daneben wird Stellenvermittlung und Rechtsschutz gewährt. Das Verbandsorgan ist die "Deutsche Werkmeisterzeitung". Sitz ist Düsseldorf.
Über die Organisationsform und das Verhältnis der Gewerkschaften zur Partei kommt es in der folgenden Zeit zu Auseinandersetzungen im Verband.



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net edition fes-library | 1999