Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des "Allgemeinen deutschen Schneidervereins" - die letzte der später aufgrund des Sozialistengesetzes verbotenen gewerkschaftlichen Zentralorganisationen - in Braunschweig ändert das Statut, um es dem bevorstehenden Sozialistengesetz anzupassen.
Stichtag:
29. September / 1. Oktober 1878
Neben einer Veränderung der Organisationsstruktur, wird vor allem die Zielsetzung des Vereins neu bestimmt. Bislang war sein "Zweck" die "Wahrung der Ehre und der materiellen Interessen der Mitglieder den Übergriffen des Kapitals gegenüber". Durch die Streichung der Zielrichtung des gewerkschaftlichen Kampfes, "den Übergriffen des Kapitals gegenüber", erhält der "Zweck" des Vereins zwar einen weniger kämpferischen Charakter, umfaßt jedoch noch immer alle wichtigen gewerkschaftlichen Ziele wie Regelung der Arbeitsverhältnisse, Unterstützung streikender, ausgesperrter und gemaßregelter Mitglieder.
Anders als im alten Statut werden nun wichtige Einzelziele im Statut genannt:
Beihilfe in der theoretischen und praktischen Ausbildung;
Errichtung von Fremdenverkehrs- und Arbeitsnachweisstellen;
Unterstützung der reisenden Mitglieder mit Reisegeld;
Unterstützung in Sterbefällen;
Errichtung resp. Förderung einer eingeschriebenen Krankenunterstützungskasse;
Förderung von Produktionsassoziationen.
Die Generalversammlung beschließt auch, daß künftig Politik aus der Zeitung "Fortschritt" fernzuhalten, mehr fachliche Artikel zu bringen und die bislang üblichen "Verwarnungen" beitragsrückständiger Lokalorganisationen wegzulassen sind.
Bereits auf der Generalversammlung 1877 war die formelle Bindung der Zeitung "Fortschritt" zum Verein gelockert worden, indem der Untertitel von "Organ des Allgemeinen Deutschen Schneidervereins" in "Organ der Schneider" geändert worden war.