Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Eine Gewerkschaftskonferenz in Gotha - auf der 23 Delegierte 13 Zentralverbände und einige örtliche Organisationen vertreten - diskutiert erneut eine Zentralisierung der Gewerkschaften. Eine Neigung, eine Zentralisation lassalleanischem Muster zu befürworten, ist nirgends vorhanden.
Stichtag:
24./25. Februar 1878
Ein engeres Zusammengehen wird indessen gewünscht. Die Konferenz schlägt dafür vor, die Gewerkschaften sollen durch Kartellverträge in ein solidarisches Verhältnis zueinander treten, ohne daß ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit dadurch gefährdet werde.
Die Leitung soll in den Händen einer Kartellkommission liegen, deren Aufgaben sein sollen: 1. In allen Angelegenheiten der Kartellverträge zu beraten und zu beschließen; 2. die Agitation zu leiten; 3. die Presse zu überwachen; 4. alle Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerkschaftsvorständen zu schlichten; 5. die Kasse zu überwachen und zu revidieren.
Die Schaffung eines Zentralorgans wird abgelehnt. Bei Arbeitseinstellungen und Aussperrungen muß ihre Gewerkschaftsverwaltung entscheiden, ob sie die Arbeitseinstellung bewilligt. Ist diese finanziell dazu nicht in der Lage, kann die Kartellkommission die finanzielle Unterstützung übernehmen. Dafür sollen die Gewerkschaften "Extrasteuern" aufbringen.
Reiseunterstützung soll von den Gewerkschaften gegenseitig gezahlt werden.
Arbeitsnachweise sollen als örtliche Einrichtungen angestrebt werden. An Orten, wo wegen der geringen Zahl der dort lebenden Berufsgenossen keine einzelnen Verbände errichtet werden können, sollen gemischte Mitgliedschaften zugelassen werden.