Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes tritt in Kraft. Sie enthält das direkte, gleiche und geheime Wahlrecht für die Reichstagswahlen. Dem Norddeutschen Bund, der nach dem Krieg mit Österreich an die Stelle des Deutschen Bundes tritt, gehören neben Preußen und Sachsen nord- und mitteldeutsche Kleinstaaten sowie Freie Städte an.
Stichtag:
1. Juli 1867
Bei den Wahlen zum Norddeutschen Reichstag werden vier Vertreter der "Sächsischen Volkspartei" und 3 bzw. 2 Vertreter des inzwischen gespaltenen ADAV gewählt.