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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1./3. und 5. Mai 1867

Im "Social-Demokrat" beweist J. B. von Schweitzer die Nutzlosigkeit und sogar Schädlichkeit von Gewerkschaften.
"Nicht hingegen vermögen wir den Streiks eine Berechtigung da zuzuerkennen, wo es nach den Gesetzen des Landes der Arbeiterklasse ermöglicht ist, direkt auf das wichtigste, ja allein entscheidende Ziel - Erringung von Einfluß auf die Staatsgewalt - loszusteuern. Wo dies möglich ist, soll die Arbeiterklasse hierauf ihre ganze Kraft, all ihre Mittel und all ihr Streben vereinigen.
Hier könnten also nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen Arbeitseinstellungen gebilligt werden; solche besonderen Fälle mögen vorkommen, da in menschlichen Dingen, bei der Vielgestaltigkeit der menschlichen Beziehungen keine Regel schlechthin und ohne Ausnahme gilt. Aber als unumstößliche Grundregel wird nichtsdestoweniger aufgestellt werden müssen, daß, wo das Streben nach Enfluß auf die Staatsgewalt zum Zweck der Aenderung der ökonomischen Grundlagen der Gesellschaft gesetzlich möglich ist, die Arbeiterklasse ihre volle Kraft hierauf werfen soll.
Wir können schließlich unsere Ergebnisse in drei Sätze zusammenfassen:
1. Die Streiks sind ökonomisch notwendig erfolglos (d.h. unter den heutigen Verhältnissen bestimmt sich die Höhe des Lohnes nach gewissen, in den Grundlagen der Gesellschaft wurzelnden Gesetzen, gegen deren Wirksamkeit auf die Dauer nicht anzukommen ist).
2. Die Streiks sind nichtsdestoweniger ein vorzügliches Mittel, die Arbeiterbewegung zum Ausbruch zu bringen und bis zu der Höhe zu fördern, wo die Arbeiterklasse für ihre eigentliche Klassenerkenntnis reif ist (d.h. sie sind geeignet, die Arbeiterklasse so weit vorwärts zu bringen, daß sie die in ihrem eigenen Interesse auftretende sozialistische Wissenschaft begreift und demgemäß einsieht, daß der Arbeiter Anspruch auf den vollen Ertrag seiner Arbeit hat und daß ein dementsprechender Zustand nur durch die Gesetzgebung hervorgerufen, beziehungsweise geregelt werden kann).
3. Wo die Arbeiterbewegung offen für ihr letztes Ziel wirken kann, sind Streiks in der Regel nicht zu billigen (weil nämlich die Arbeiterklasse ihrer vollen Kraft bedarf, um das Endziel - Aenderung der gesellschaftlichen Grundlagen - zu erreichen, durch die Streiks aber die Kräfte vieler von dem einen gemeinsamen Ziel abgelenkt werden, ohne daß der vermeintliche Erfolg, Erhöhung des Lohnes, erreicht wird)."



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