Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Arbeitsordnung der Firma Krupp schreibt vor, daß sich ein beurlaubter Arbeiter die Dauer seines Aufenthaltes am Urlaubsort durch die Polizei bescheinigen lassen muß.
Stichtag:
1856
1855 hatte Krupp die Umwandlung der freiwilligen Zugehörigkeit zur Betriebskrankenkasse in eine Zwangsmitgliedschaft verfügt. Die Mitgliedsbeiträge wie die Kassenleistungen werden nach der Einkommenshöhe differenziert.
Die betriebliche Sozialpolitik von A. Krupp wird in den 60er Jahren mit der Errichtung von Werkswohnungen und der Einrichtung einer "Konsumanstalt" erweitert.
Die Zahl der bei Krupp, Essen, beschäftigten Arbeiter hat die Zahl 1.000 überschritten.