Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In Preußen wird durch ein Gesetz die staatliche - aber freiwillige - Fabrikinspektion, wo sich dazu "ein Bedürfnis ergibt", zum Wohle der jugendlichen Arbeiter zur Beobachtung und Verbesserung der gesundheitlichen und unfalltechnischen Betriebsverhältnisse eingeführt. Zunächst werden in den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg und Düsseldorf Fabrikinspektoren eingesetzt. Doch ihre Tätigkeit bleibt folgenlos. Das Mindestalter für die Zulassung zur Fabrikarbeit wird auf 12 Jahre heraufgesetzt, zwischen 12- und 14-jährige dürfen nicht länger als 6 Stunden pro Tag beschäftigt werden, bis zum 16. Lebensjahr ist nur eine 10stündige Arbeitszeit gestattet. Jugendliche Arbeiter unter 14 Jahren müssen 3 Stunden täglich die Schule besuchen. Die Ortspolizeibehörden haben die Pflicht, auf Antrag der Erziehungsberechtigten Arbeitsbücher auszustellen, die Arbeitgeber die Pflicht, sie zu verwahren und den Behörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. In vielen Fällen nützen diese Verbesserungen nichts, weil die Eltern, wenn sie ihre Familie ernähren wollen, auf den Verdienst der Kinder angewiesen sind. Die vorgesehenen Kontrollen werden zudem noch lange Zeit sehr zurückhaltend ausgeübt.
Stichtag:
16. Mai 1853
1850 arbeiten von rund 2,5 Millionen Kindern im Alter von 8 bis 14 Jahren in Preußen 32.000, also etwa 1,3 Prozent in Fabriken. Die Kinderarbeit im Handwerk und in der Landwirtschaft ist in den Zahlen nicht erfaßt.