Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit dem "Gesetz über die Verhältnisse der Miteigentümer eines Bergwerkes" werden die nicht der Knappschaft angehörenden Bergleute aus der Zuständigkeit der Bergbehörden entlassen. Sie werden freie Lohnarbeiter. D.h. ihre Arbeitsverhältnisse werden unmittelbar Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zwischen ihnen und den Bergwerksunternehmern, denen gleichzeitig die maßgebenden Entscheidungsbefugnisse bei der Leitung und Produktion ihres Bergwerkes eingeräumt wird. Den Bergämtern bleibt nur ein Aufsichtsrecht.
Stichtag:
12. Mai 1851