Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit der "Wiener Kongreßakte" tritt an Stelle des früheren Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der "Deutsche Bund", eine Föderation von 37 souveränen Fürsten und vier freien Städten unter österreichischer Leitung.
Stichtag:
8. Juni 1815
Zweck des Bundes ist "die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit, die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen Staaten". Oberste Behörde ist der Bundestag in Frankfurt a. Main, eine Versammlung von Gesandten der Bundesstaaten unter Vorsitz des österreichischen Gesandten. Die Gliedstaaten sind souverän nur gegenüber "ihren Untertanen", nicht gegenüber dem Bund, aus dem sie nicht austreten dürfen und dessen Mehrheitsbeschlüsse für sie bindend sind. Rechtskraft erhalten allgemeine Rechtsordnungen nur durch einzelstaatliche Gesetzgebung. In der "Bundesakte" werden Verfassungseinrichtungen versprochen, aber nicht praktiziert.