Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit dem preußischen "Allgemeinem Landrecht" erfolgt eine durchgehende Regelung des Vereins- und Versammlungsrechts der Gesellen.
Stichtag:
5. Februar 1794
Es wird ihnen das Recht abgesprochen, eine "privilegierte Gesellschaft" zu gründen, und sie sind nicht berechtigt, eigenmächtig Versammlungen abzuhalten. Gesellen wird auch untersagt, am "blauen Montag" der Arbeit fernzubleiben, "nur an Sonn- und solchen Festtagen deren Feyer nach den Gesetzen des Staates verordnet ist, mag er die Arbeit unterlassen". Sie dürfen aber Unterstützungseinrichtungen behalten bzw. gründen.
Allein der Staat hat das Recht, "die Erlaubnis zur Anlegung einer Fabrik" zu erteilen.