ARCHIV FÜR SOZIALGESCHICHTE
DEKORATION

Rezensionen aus dem Archiv für Sozialgeschichte online

Michael Kittner, Arbeitskampf. Geschichte, Recht, Gegenwart, Verlag C. H. Beck, München 2006, 783 S., geb., 39,90 €.

Was auf den ersten Blick als staubtrockenes Sachbuch anmutet, erweist sich für Arbeitsrechtler und Historiker, aber zugleich für Sozialpolitiker und Gewerkschaftler als faszinierende Lektüre, die eine Fundgrube anregender und aufschlussreicher Informationen enthält, wie sie in solch gedrungener Form so rasch nicht verfügbar ist. Es handelt sich um eine umfassende Geschichte der Arbeitskämpfe von den Anfängen im hohen Mittelalter (mit einen Rückblick auf die Pharaonen in Ägypten) bis in die Gegenwart. Im Gegensatz zur landläufigen Vorstellung, dass es Arbeitskämpfe im eigentlichen Sinne erst mit der Herausbildung des Industriekapitalismus und dessen Vorläufern gegeben habe, arbeitet der Verfasser eine geschlossene Traditionslinie heraus, die von den Gesellvereinigungen des 14. Jahrhunderts bis in die unmittelbare Gegenwart reicht.

Bei der Fokussierung auf die Arbeitskämpfe handelt es sich in der Sache um eine umfassende Darstellung der Konflikte zwischen Kapital und Arbeit, Unternehmern und abhängig Beschäftigten, damit eine geraffte Darstellung der Entwicklung der Sozialverfassung und des Arbeitsrechtes über sechs Jahrhunderte hinweg, wobei der Schwerpunkt auf dem Kaiserreich, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik liegt. Der Verfasser ist beides, Fachwissenschaftler und Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Kassel, und zugleich Praktiker. Denn Michael Kittner war ein Vierteljahrhundert lang als Justiziar der IG Metall und lange Jahre als Geschäftsführer der Otto Brenner Stiftung tätig.

Im ersten Teil schildert Kittner die Arbeitskämpfe in der Periode der Zunftverfassung, zunächst mit dem Blick auf die Bürgerstädte, dann auf die sich konsolidierenden Territorialstaaten und die Entwicklung des Reichsrechts. Die für Europa bestimmende positive Besetzung des Arbeitsbegriffs und die Vorstellung vom ,,gerechten Lohn" führt er auf den Einfluss des Christentums und dann auch der Reformation zurück. Die Beschreibung der einzelnen Phasen der Gesellenbewegungen vom 14. bis 18. Jahrhundert erweist sich als faszinierende Lektüre. Dabei betrachtet Kittner die Gesellenvereinigungen keineswegs nur als bloßen ,,Vorläufer" der späteren Arbeiterbewegung und räumt mit der Illusion auf, es hätte Arbeitskämpfe und Streiks nicht vor dem 19. Jahrhundert gegeben. Gleichwohl fällt mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches die Auflösung der Zunftverfassung und der ihr entspringenden Gesellenbewegung zusammen. Der Durchbruch des Kapitalismus verbindet sich mit Entstehung freier Arbeitsverhältnisse und erweist sich trotz nachwirkender Elemente der Zunftverfassung als grundlegende ,,Epochenschwelle für den Beginn der Moderne".

Der zweite Teil der Darstellung Kittners setzt mit der Überwindung der zunächst auch in Frankreich und England vorherrschenden Koalitionsverbote zugunsten der sich seit 1848 allenthalben durchsetzenden Koalitionsfreiheit und deren gesetzlichen Beschränkungen ein. Das Schwergewicht seiner Darstellung liegt auf den in Preußen und den übrigen deutschen Territorien, danach im Kaiserreich sich entfaltenden industriellen Arbeitsbeziehungen und der zunehmenden Intervention des Zentralstaates. Die mit den Preußischen Reformen etablierte Gewerbefreiheit, die auf das Allgemeine Preußische Landrecht zurückging, war jedoch im wesentlichen auf die Gewährung der Vereinigungsfreiheit beschränkt, und das galt auch für die Paulskirchenverfassung, so dass trotz der schließlich 1869 erreichten Aufhebung des Koalitionsverbots die Bildung von Arbeitervereinen behindert blieb.

Die Neue Ära Wilhelms II. brachte dann die Akzeptanz der Gewerkvereine durch den bürgerlichen Liberalismus und durch die Bestrebungen der Parteien, die Arbeiter politisch einzubinden. Bismarcks frühe Arbeiterpolitik gehört in diesen Kontext. Indessen erwies sich die Reichsgründungsphase als für die rechtliche Gewährleistung der Koalitionsfreiheit eher als ungünstig, wie die restriktive Handhabung des Vereinsrechts gegenüber den Gewerkschaften deutlich macht, denen der Charakter rechtsfähiger Vereine verweigert wurde und die bis 1918 eine zivilrechtliche Paria-Existenz besaßen. Dies sollte sich, wie Kittner zeigt, jedoch insofern als Schutz für die Gewerkschaften erweisen, als Schadensersatzansprüche nach Streiks und Arbeitsniederlegungen nicht durchsetzbar waren.

Die Rollback-Politik des Kaiserreiches, so Kittner, habe unter dem Einfluss eines ausgeprägten ,,Klassenrechts" zwar die Koalitionsfreiheit im Kern nicht angetastet, aber sie rechtlich nicht abgesichert. Unter dem Eindruck der vorherrschenden Revolutionsfurcht, die durch das Bekenntnis der Sozialdemokratie zur Pariser Kommune weiter angefacht wurde, zeichnete sich das Kaiserreich trotz der vorübergehenden sozialen Anwandlungen Wilhelms II. durch wachsende Repression der Arbeiterbewegung aus. Dies schlug sich, was die Entwicklung des Arbeitsrechts anging, vor allem im Sonderstrafrecht der Reichsgewerbeordnung gegen Arbeiter und ähnliche gesetzgeberische Akte nieder, auch wenn diese Vorhaben nicht alle umgesetzt wurden.

Neben der eingehenden Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitskampfpraxis schildert Kittner die Abwehrstrategien der sich zunehmend zusammenschließenden Unternehmer, welche im Kampfmittel der Aussperrung kulminierten, dem die Gewerkschaften nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermochten. Die eingehende Schilderung der einzelnen Arbeitskämpfe in Kittners Buch veranschaulicht diese Ergebnisse und zeigt, dass die Gewerkschaften im schwer- und großindustriellen Sektor, in denen es den Arbeitgeben gelang, tariffreie Zonen zu schaffen, weitgehend machtlos waren, so dass sich die Gewerkschaften vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges auf Grund der einseitigen Parteinahme der Staatsmacht in einer ,,niederschmetternden Lage" befanden. Demgegenüber brachten der Burgfriede und die Einschaltung der Richtungsgewerkschaften in das kriegswirtschaftliche System, vor allem auf der Grundlage des Hilfsdienstgesetzes von 1916, eine grundlegend verbesserte Stellung der Gewerkschaften, doch hatten Herr-im-Hause-Mentalität und systematische staatliche Behinderung im Kaiserreich schwerwiegende Nachwirkungen in der Weimarer Republik.

Vor diesem faszinierenden Panorama der Entwicklung der Arbeitskämpfe und ihrer arbeitsrechtlichen Auswirkungen bis 1918 analysiert Kittner die Chancen der Weimarer Republik, zu einer stabilen sozialen Ordnung und demokratischen Entwicklung zu gelangen, wobei er die Aussichten dafür schon auf Grund des Bündnisses zwischen Friedrich Ebert und Wilhelm Groener gering einschätzt, das der militärischen Macht die Möglichkeit einer Nebenregierung einräumte und damit auch die Kontinuität der Funktionseliten aus dem Kaiserreich heraus sicherte. Das Stinnes-Legien-Abkommen, das die Arbeitgeber unter dem Eindruck des bevorstehenden Zusammenbruchs mit den Gewerkschaftsverbänden schlossen, war daher von vornherein nicht auf Dauer angelegt. Die neue Arbeitsverfassung befand sich, wie Kittner feststellt, ebenso wie die Demokratie ,,auf brüchigem Eis."

Die sehr präzise Darstellung der Weimarer Arbeitsverfassung, die das klassische Werk von Ludwig Preller ersetzt, überzeugt durch Präzision, gründliche Auswertung der jüngeren Forschung und kritische Distanz, die sich auch in der abwertende Beurteilung der Zentralarbeitsgemeinschaft und der dahinter verborgenen berufsständischen Ideengänge niederschlägt. Das Betriebsrätegesetz vom Juni 1920 wurde vom ADGB im Grunde akzeptiert, weil ihm gerade nicht an weitergehenden betrieblichen Mitbestimmungsrechten gelegen war. Der Vertrauensverlust bei einem beträchtlichen Teil der Industriearbeiterschaft, der zur USPD tendierte oder die gewerkschaftliche Bindung aufgab, war eine schwerwiegende Folge - Kittner spricht von einer ,,nachhaltig vertrauenszehrenden Hypothek". Sie trug zur geringen betrieblichen Verankerung der Gewerkschaften entscheidend bei. Der von ihnen als Reaktion auf den Kapp-Putsch ausgerufene Generalstreik bewirkte zwar die vorläufige Bewahrung der parlamentarischen Demokratie, leitete aber den Rückgang des gewerkschaftlichen Einflusses auf die Republik ein, während die Unternehmerverbände trotz der Bemühungen Paul Silverbergsum einen Ausgleich zwischen beiden Lagern zunehmend auf einen antiparlamentarischen Kurs einschwenkten.

Kittner zeigt, dass die entstehende Pattsituation der Tarifpartner der Arbeitsrechtsprechung wachsende Bedeutung verschaffte und sich ein restriktives Arbeitskampfrecht durchsetzte, das den gewerkschaftlichen Spielraum einengte und an das Kaiserreich anknüpfte. Als Kernstück der Weimarer Arbeitsverfassung betrachtet er die staatliche Zwangsschlichtung, die ursprünglich als vorübergehende Maßnahme im Zusammenhang mit der Demobilmachung ins Leben trat, dann aber zur Dauereinrichtung bis zum Untergang der Republik wurde. Mehr als die Hälfte der Arbeitsverhältnisse waren von den so umstrittenen verbindlich erklärten Schiedssprüchen betroffen, und Arbeitszeit und Lohnhöhe wurden nahezu ausschließlich durch sie festgelegt. Kittner konstatiert ein ,,totales Versagen der Tarifautonomie" in Weimar und betont die zunehmende Flucht der Tarifparteien in die staatliche Schlichtung, in der sich die Ohnmacht der Gewerkschaften, aber auch die Verantwortungsscheu der Beteiligten spiegelt.

Alles in allem mündet die detaillierte Analyse der Arbeitsrechtsprechung und der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit in der Weimarer Republik durch Kittner in ein vernichtendes Gesamturteil über das Institut der Zwangsschlichtung. Insbesondere Abschaffung des Ein-Mann-Schlichter-Entscheids durch die Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts, beseitigte einen offenkundigen Missstand. Andererseits stimmt er nicht der Auffassung Knut Borchardts zu, die Zwangsschlichtung habe ein überhöhtes Lohnniveau verursacht. Die Erwartung, die Zwangsschlichtung werde die Zahl der Arbeitskämpfe verringern, erfüllte sich zwar nicht, aber der Rückschluss, sie sei dadurch angestiegen, ist ebenso wenig zulässig. Das Ende des Tarifvertragssystems, wie es dann unter den Präsidialkabinetten vollzogen wurde, sei hingegen schwerlich geeignet, bei gegenwärtigen Auseinandersetzungen über tarifrechtliche Fragen als historisches Vorbild angeführt zu werden.

Trotz der Anpassungsversuche des ADGB an das NS-Regime kam es nach 1933 neben der Liquidierung der Gewerkschaften und der Gründung der DAF zur Zerstörung des bestehenden Arbeitsrechtes, dem unbeschränkten Diktat der Arbeitgeber in den Betrieben, der Abschaffung der Betriebsräte und zu deren Ersetzung durch fragwürdige Vertrauensräte und damit zur Atomisierung jeder Form des kollektiven Widerstandes. Zwar gab es, wie Kittner schildert, anfänglich noch vereinzelte Arbeitsniederlegungen, aber aufs ganze gesehen war die systematische Einschüchterung der Arbeitnehmer nach der Zerschlagung ihrer politischen und gewerkschaftliche Organisationen zumal unter Kriegsbedingungen erfolgreich. Zugleich wirkte sich die relative Privilegierung der Industriearbeiter gegenüber den ausländischen Zwangsarbeitern stabilisierend aus. Kittner ist jedoch zuzustimmen, dass sich auf die Dauer die Beschwichtigung der Arbeiterschaft mittels hohler DAF-Versprechungen nicht aufrechterhalten ließ, wie der Widerstand gegen die Evakuierung der Familien seit 1943 zeigt.

Die allseitige Repressionserfahrung der NS-Zeit trug nach dem Urteil Kittners dazu bei, dass das System der Tarifautonomie durch die Arbeitsmarktparteien im Nachkriegsdeutschland auf keinen Widerstand traf. Vorbehalte der Gewerkschaftsführungen, die sich ursprünglich der Illusion verschrieben, ein staatlich ,,gelenktes Wirtschaftssystem" errichten zu können, traten auf Betreiben Hans Böcklers rasch zurück, der seinerseits unter dem Einfluss des maßgebenden Arbeitsrechtlers Hans Carl Nipperdey stand. Gleichwohl unterblieb wegen der gewerkschaftlichen Zurückhaltung die Absicherung des Streikrechts im Grundgesetz. Die von den westlichen Alliierten eingeräumten Mitbestimmungsrechte in der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie standen am Beginn des von Konrad Adenauer mit den Gewerkschaften für ihre Zustimmung zum Schumann-Plan ausgehandelten Kompromisses über die Montanmitbestimmung. Jedoch scheiterten die Hoffnungen, die Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft zu übertragen, am Widerstand der bürgerlichen Parteien. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1951, das, wie Kittner ausführt, von den Bestimmungen seines umkämpften Vorgänger von 1920 nur unwesentlich abwich, besiegelte den Kurswechsel des Kanzlers, wobei die DGB-Führung wegen der überkommenen Rivalität gegenüber den Betriebsräten ihre Niederlage eher herunterspielte. Die somit sich herausbildende Arbeitsverfassung war daher einerseits von dem generell akzeptierten System der Tarifverträge, andererseits dem in der Folgezeit entstehenden umfassenden ,,richterrechtlichen Arbeitskampfrecht" geprägt.

In der SBZ fungierten die im FDGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften als bloßes Kontrollorgan der Staatsmacht, wurden die in der DDR-Verfassung ursprünglich zugestandenen Betgriebsräte aufgelöst und blieb das verfassungsmäßige Streikrecht bloße Fiktion. Trotzdem gab es vereinzelte Arbeitsniederlegungen, doch führten die der Arbeiterschaft aufgezwungenen ansteigenden Normerhöhungen am 17. Juni 1953 zu einer umfassenden Streikbewegung, die - wie Kittner eingehend schildert - in einen regelrechten Volksaufstand überging. Der auch nach der Niederschlagung durch sowjetische Truppen anhaltende Widerstand in der Arbeiterschaft wurde durch Strafaktionen russischer Militärtribunale und flankierender Repressionen gebrochen. Für die SED blieb das Trauma gegenwärtig, dass sich Ähnliches wiederholen könne. Arbeitsniederlegungen wurden in der Folgezeit durchweg als Boykotthetze bekämpft und strafrechtlich geahndet. Streiks verschwanden aus der betrieblichen Realität, an deren Stelle traten Eingaben und Beschwerden. Resignation statt Konfliktbereitschaft bestimmten häufig die Stimmungslage in der DDR-Arbeiterschaft.

Abschließend schildert Kittner die fortschreitende Verrechtlichung der industriellen Arbeitsbeziehungen in der Bundesrepublik, die durch Arbeitskampfregularien der Verbände und Schlichtungsvereinbarungen ergänzt wurde. In der Folge ging die Zahl der Streiks, vor allem aber deren Umfang - im Unterschied zur Weimarer Zeit - immer mehr zurück, während sich die betriebliche Mitbestimmung als ,,wahre Erfolgsgeschichte" herausstellte. Kittners Überblick über ,,40 Jahre Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik" beleuchtet den Anteil der verschiedenen Branchen an den Arbeitskämpfen, fragt nach der Ursache der zeitlichen Abfolge und nach dem Anteil illegaler Streiks. Daran schließt sich eine Analyse der Streikfolgen, des Problems der ,,kalten Aussperrung" und der einschlägigen arbeitsrechtlichen Kontroversen in der Bundesrepublik an.

Was allgemeine Schlussfolgerungen angeht, ist der Autor eher zurückhaltend, aber er umgeht die sich gegenwärtig aufdrängende Frage nicht, inwieweit in dem Maße, in dem ,,die ,alte' Bundesrepublik mit ihrer spezifischen Prosperität zu Ende ist", die bisherige Machtstellung der Arbeitsmarktorganisationen bedroht erscheint und die Gewerkschaften nicht mehr die Masse der Arbeitsnehmer hinter sich haben. Massenarbeitslosigkeit und Mitgliederschwund erhöhen den Druck auf eine ,,Deregulierung" und ,,Flexibilisierung" gesetzlich abgesicherter Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte und begünstigen den Abbau der Mitbestimmung und die Veränderung des Arbeitskampfrechtes zugunsten der Arbeitgeber in einer Situation, in der die Gewerkschaften den lange Zeit positiven Rückhalt an der öffentlichen Meinung weitgehend eingebüßt haben.

Michael Kittners Darstellung ist weit mehr als ein historisch ungewöhnlich fundiertes Handbuch der Geschichte der Arbeitskämpfe und des Arbeitsrechtes in Mitteleuropa bis zur Gegenwart. Es stellt die Herausbildung und Funktionsweise des Sozialsystems der Bundesrepublik in einen umfassenden geschichtlichen Zusammenhang und lässt dessen Eigenart und Unverwechselbarkeit klar hervortreten. Zugleich werden die Leistungen der gegen Unternehmerwillkür und Ausbeutung kämpfenden Arbeiter, von den Gesellen des 15. Jahrhunderts und den Handwerkern und Facharbeiter der frühkapitalistischen Periode bis zur modernen Industriearbeiterschaft und ihrer gewerkschaftlichen Vertretungen dargestellt. Dies verbindet sich mit einer umfassenden Analyse der Herausbildung des Arbeitsrechts in der Gegenbewegung zu den seit der Epoche des Absolutismus herausgebildeten Maßregelungen der kollektiven Aktionen der Lohnabhängigen. Die Darstellung endet mit der offenen Frage, was von den sozialen Errungenschaften im Bereich der industriellen Arbeitsbeziehungen in einer sich rasch verändernden, den Globalisierungszwängen unterworfenen Wirtschaftsgesellschaft aufrechterhalten werden kann. Vollziehen wir in dieser Hinsicht einen Abschied von der bisherigen Geschichte? Michael Kittners unendlich eindrucksvolle, mehr als fünf Jahrhunderte umfassende Bilanz lehrt uns, gegenwärtigen Herausforderungen nicht nur aus der Froschperspektive augenblicklicher Handlungszwänge zu betrachten.

Hans Mommsen, Fedldafing


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