Rezensionen aus dem Archiv für Sozialgeschichte online
Alain Chatriot/Dieter Gosewinkel (Hrsg.), Figurationen des Staates in Deutschland und Frankreich 1870-1945. Les figures de l'Etat en Allemagne et en France. (Pariser Historische Studien, Bd. 72), R. Oldenbourg Verlag, München 2006, 312 S., geb., 39,80 €.
Seit 1986 finden auf Initiative von Patrick Fridenson, Heinz-Gerhard Haupt, Hartmut Kälble und Yves Lequin jährlich Treffen deutscher und französischer Sozialhistoriker statt, offen vor allem für Doktoranden und Postdoktoranden, die über das 19. und 20. Jahrhundert forschen. Der kurze Rückblick, den Fridenson im vorliegenden Band gibt, zeigt, welche Dynamik dieser lebhafte, durch den Gebrauch zweier Sprachen in keiner Weise behinderte Austausch im Laufe der Jahre entfaltet hat. Die Initiatoren erhielten in den letzten Jahren Verstärkung durch eine Gruppe von jüngeren Forschern, zu der die beiden Herausgeber zählen.
Der Band ist das Ergebnis des 9. Treffens, das 2003 stattfand, und vereint eine Auswahl der dort diskutierten Beiträge, ergänzt um drei Aufsätze, die das Spektrum der Fragestellungen und Ansätze noch einmal erweitern. So bietet er einen guten Eindruck von der Breite und Vielfalt der deutschen und französischen Forschung zur Sozialgeschichte des Staates, die umso mehr hervorzuheben ist, als diese Forschung verhältnismäßig jung ist. Wie Alain Chatriot und Dieter Gosewinkel in ihren Einleitungen zeigen, wurde der Staat erst seit Ende der 1980er Jahre zu einem legitimen Objekt sowohl einer erneuerten politischen Geschichte, als auch einer sich für die Kulturgeschichte öffnenden Sozialgeschichte. Für die französischer Geschichtsschreibung war der Staat des 19. und 20. Jahrhunderts lange Zeit ein ,,non-objet" (Rosanvallon), während die spezifisch deutsche Disziplin einer Staatswissenschaft, die Fragen der Verfassungsgeschichte, der politischen Theorie und des öffentlichen Rechts vereint, das Interesse an der Geschichte des Staates zumindest in den juristischen Fakultäten wach hielt.
Deshalb ist die Entscheidung der Herausgeber, Christoph Schönbergers klugen, auch methodisch interessanten Aufsatz ,,Der Staat der Allgemeinen Staatslehre" in gekürzter Form wieder abzudrucken, sehr zu begrüßen. Denn Schönberger erklärt das geringe Interesse der französischen Rechts- und Geschichtswissenschaft am ,,Staat als solchen" damit, dass der frühzeitig als Nationalstaat gefestigte französische Staat die Fragen nicht aufwarf, welche die vielen und problematischen Figurationen deutscher Staatlichkeit Juristen und Historikern aufgaben. Darüberhinaus widersprach die deutsche, dem Konstitutionalismus entspringende Tradition, Staat und Verwaltung in eins zu setzen und die Autonomie des Staates gegenüber der Gesellschaft zu betonen, dem französischen parlamentarischen Regime.
Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft ist also in gewisser Hinsicht eine sehr deutsche Fragestellung, die in abgewandelter Form aber gerade für Frankreich fruchtbar sein kann, wenn sie nämlich, wie in den Beiträgen von Moritz Föllmer und Arnaud-Dominique Houte, auf das Verhältnis zwischen Zentralstaat und lokaler Gesellschaft zielt. Houtes vorzüglicher Beitrag ,,Le gendarme national face à la société francaise (1870-1914): du service de l'état au service du public?" demonstriert in exemplarischer Weise, wie die neue Sozialgeschichte des Staates ,,aus der Graswurzelperspektive" die ,,Konstruktion eines demokratischen modernen Staates" beobachtet. Seine Beschreibung des Alltags der Gendarmen, ihrer konkreten Tätigkeit, z.B. des täglichen Rundgangs, der sie nach einem festen Zeitplan regelmäßig durch alle Dörfer und bis in die kleinsten Weiler ihres Amtsbezirks führt, erklärt die ,,Logik der Nähe" und die zunehmende Offenheit der Gendarmen für die Erwartungen, Wünsche und Werte der Bürger, die den Wandel der Gendarmerie zu einer demokratischen Institution förderten.
Föllmer dagegen schildert in ,,Les hauts fonctionnaires et la construction de la nation. Une comparaison entre la France et la Prusse de 1900 aux années 1920" nicht die alltägliche Verwaltungsarbeit der französischen Präfekten und preußischen Regierungspräsidenten, sondern ihre schwierige politische Mission, die er als die ,,Konstruktion der Nation" bezeichnet: Aktivitäten, die darauf gerichtet waren, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, die Loyalität der lokalen Gesellschaft und die nationale Identität zu stärken. Allerdings ist es außerordentlich schwierig, im begrenzten Rahmen eines Aufsatzes einen deutsch-französischen Vergleich durchzuführen, wenn dieser zugleich die Belle Epoque, den Ersten Weltkrieg und die Nachkriegszeit umspannt und nach Kontinuität und Diskontinuität fragt. Manche der geschilderten Fälle aus der Tätigkeit einzelner Präfekten und Regierungspräsidenten bedürfen vielleicht doch der Einbettung in die Dissertation des Autors. Föllmers Beitrag zeigt aber ebenso wie Houtes sehr gut, welchen Erkenntnisgewinn die lokale Perspektive, in diesem Fall für die schon seit längerem etablierte Elitenforschung verspricht.
Mit ,,Anciennes et nouvelle élites dans l'administration sous la République de Weimar: trois fronts contre le monopole des juristes" nähert sich Marie-Bénédicte Daviet-Vincent der Frage, welche Konsequenzen der Wechsel vom Kaiserreich zur Republik für die Beamtenschaft hatte, mit einem anderen Ansatz, der den Föllmers gut ergänzt. Indem sie die Konflikte zwischen der neuen, demokratischen Regierung und den Beamten des höheren Dienstes sowie die Konflikte innerhalb der Beamtenschaft in den Mittelpunkt der Analyse stellt, erscheinen die verschiedenen Gruppen - Juristen alter Schule, Beamte des gehobenen Dienstes, technische Beamte - zugleich als Teil des Staatsapparates und als gesellschaftliche Kräfte, die durch ihre Interessenverbände auch gegenüber Parlament und Parteien repräsentiert werden. Indem sie den Diskurs der Beamten immer wieder mit der Realität, z.B. in Form von Zahlen zur Zusammensetzung des Beamtenapparates konfrontiert, gelangt sie über die Verbandsgeschichte hinaus zu einer überzeugenden Analyse der gescheiterten Demokratisierung der Verwaltung in der Weimarer Republik.
Konflikte zwischen Spitzenbeamten schildert auch Philipp Hamman, der die Karrieren preußischer Beamter im annektierten Elsaß-Lothringen verfolgt. Aber während der Autor in seiner 2005 erschienenen Dissertation die Interaktion zwischen der lokalen Gesellschaft und der ,,importierten" deutschen Verwaltung beleuchtet, interessiert ihn in diesem Beitrag vor allem das Zusammen- (und Ränke-)spiel zwischen dem Berliner Reichskanzleramt für Elsaß-Lothringen, das bis 1879 das Reichsland direkt verwaltete, dem Oberpräsidenten in Straßburg, und den Präsidenten der drei Regierungsbezirke. Die Konflikte zwischen den beiden Entscheidungszentren setzten sich fort, als nach 1879 die Kompetenzen des Reichskanzleramts auf ein neu geschaffenes Ministerium für Elsaß-Lothringen in Straßburg übertragen wurden und an die Stelle des Oberpräsidenten ein Statthalter trat. Weil Hammans Beitrag sich aber auf die Personalpolitik beschränkt, nämlich auf die Funktion des Reichslandes als Karrieresprungbrett für preußische Beamte mit guten Kontakten zur Reichskanzlei, bleibt er hinter den Erwartungen zurück, die sein Titel ,,Figures de l'Etat dans l'entre-deux: Le Reichsland d'Alsace-Lorraine, ,Laboratoire' d'une politique de germanisation entre la France et l'Allemagne (1871-1918)" weckt. Die Verwendung des Modewortes ,,Laboratoire" setzt doch voraus, dass eine neue Politik experimentell erprobt wird und daraus Erkenntnisse gewonnen werden.
Versteht man aber ,,Laboratoire" in diesem Sinne, so scheint der Zwischentitel, der den Beitrag Hammans mit den Beiträgen von Isabelle Merle und Michael Pesek zusammenfaßt, ,,Un laboratoire pour les légitimités étatiques" eher zufällig gewählt. Merle und Pesek beschäftigen sich beide mit der Ausübung staatlicher Gewalt im Kolonialstaat, Merle (,,L'Etat francais, le droit et la violence coloniale: le régime de l'indigénat") am Beispiel der Anwendung des für die Eingeborenen der französische Kolonien bestimmten Gesetzbuches, dem Code de l'indigénat, in Neukaledonien, Pesek anhand der Frage nach den ,,Grenzen des kolonialen Staates in Deutsch-Ostafrika, 1890-1914". Die direkte Gegenüberstellung zweier sehr unterschiedlicher Figurationen des Kolonialstaates ist für den Gegenstand des Sammelbandes von besonderem Interesse und wirft viele Fragen für zukünftige vergleichende Studien auf. So zeigt Merle deutlich, wie sehr das Indigenat den rechtstaatlichen Grundsätzen der französischen Republik widersprach und wie sehr seine Rechtfertigung auf der Behauptung beruhte, man müsse ein Ausnahmerecht für eine Übergangszeit anwenden, bis die Kolonien sich dem französischen Normalzustand angepasst hätten. Diese Perspektive erlaubte Parlamentariern und in die Kolonien entsandten Inspektoren zumindest eine Kritik von Gewaltherrschaft und Willkür, wenn auch die Übergangszeit beliebig verlängert wurde. In Deutsch-Ostafrika dagegen wurde eine solche Perspektive gar nicht sichtbar, weil die schwache Kolonialverwaltung vollauf damit beschäftigt war, ihre Herrschaft über das Territorium überhaupt zu etablieren. Wieder erweist sich die Frage nach der konkreten Praxis, hier nach der physischen Präsenz des Staates in Gestalt seiner Kolonialbeamten als fruchtbar für eine Sozialgeschichte des Staates. Zu fragen wäre natürlich auch, ob der starke Kolonialstaat eine spezifisch französische Ausprägung kolonialer Herrschaft war oder ob die beschriebene Omnipräsenz und Machtfülle der neu-kaledonischen Kolonialverwaltung nur bestimmte Siedlungskolonien charakterisierte.
Die Frage, wie sich eine aus der Forschung bekannte Figuration des Staates aus der Nähe betrachtet darstellt, das Bemühen um Konkretisierung und spezifische Herrschaftstechniken kennzeichnen auch die Beiträge von Kathrin Kollmeier und Arne Radtke-Delacor. Ihnen geht es darum, wie die nationalsozialistische Volksgemeinschaft, und wie die Kollaboration zwischen Besatzungsmacht und Vichy-Regime in der Praxis funktionierte. Gleichzeitig demonstrieren beide, dass die Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft, Staat und Wirtschaft die Realität der NS-Diktatur nicht zu beschreiben vermag. Insbesondere Kollmeier zeigt, in welchem Ausmaß es der Partei gelang, die Gesellschaft zu durchdringen. ,,'Hinaus mit allen Störenfrieden!' - Der disziplinarische Ausschluss aus der Hitler-Jugend als Ausgrenzung aus der NS-Volksgemeinschaft" analysiert, wie die Hitlerjugend die zukünftige Gesellschaft konstruierte und welchen ,,staatlichen Geltungsanspruch" sie erhob, indem sie ihr Disziplinarstrafrecht in Imitation und Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit durchsetzte. Der duale Staat Fraenkels wird hier fassbar.
Der Beitrag von Radtke-Delacor, ,,Die ,gelenkte Wirtschaft' in Frankreich. Versuch einer vergleichenden Untersuchung der technokratischen Strukturen der NS-Besatzungsmacht und des Vichy-Regimes (1940-1944)" hebt zwei Begriffe hervor, die für die Geschichte des Staates in Frankreich im 20. Jahrhundert von entscheidender Bedeutung sind. Der Begriff der économie dirigée wirft die Frage nach der Kontinuität staatlicher Wirtschaftslenkung in Frankreich auf, der Begriff der Technokratie zugleich auch die Frage nach den inneren Gemeinsamkeiten von Besatzungsmacht und Vichy-Regime. Sehr engagiert und stringent trägt der Autor seine These vor, ,,antidemokratische Geistesverwandtschaft", insbesondere der Anti-Parlamentarismus einer ganzen Generation wirtschaftspolitischer Reformer und ihre ,,planungswütige Ungeduld" seien der ,,Motor der Kollaborationspolitik" (S. 244) gewesen. Dass diese Technokraten eben nicht die unpolitischen Fachleute waren, als die sie in der Literatur oft dargestellt wurden, sondern aus politischer Überzeugung zum autoritären Staat standen, demonstriert er am Beispiel von Jean Bichelonne, der ab 1942 das Industrieministerium leitete. Solche politische Nähe erleichterte die Umsetzung deutscher Konzepte von Bewirtschaftung in Frankreich, die so perfekt gelang, dass sie sogar zum Vorbild der deutschen NS-Technokraten wurde.
Die Übertragung von Konzepten, Denkschemata und Argumenten steht im Mittelpunkt des Aufsatzes von Petra Overath, ,,Transfer als Verengung? Zur internationalen Diskussion über den Geburtenrückgang in Frankreich in Texten von Fernand Boverat, Roderich von Ungern-Sternberg sowie Joseph John Spengler in den späten 30er Jahren des 20. Jahrhunderts". Methodisch wichtig ist dieser Beitrag zum einen, weil die Erweiterung des deutsch-französischen Vergleichs um die Positionen eines US-amerikanischen Wissenschaftlers hier vor nahe liegenden Fehlschlüssen bewahrt. Dass auch der entschiedene Demokrat Spengler eine staatliche Regulierung der Bevölkerungsentwicklung vertrat, d.h. neue Aufgaben für den Staat und neue Formen staatlicher Intervention konzipierte, zeigt nicht nur, dass solche Konzepte nicht zwingend auf einen autoritären, schließlich rassistischen Staat hinauslaufen. Overath belegt damit zugleich, dass Alternativen zur NS-Bevölkerungspolitik oder zu der vom Vorsitzenden der Alliance nationale pour l'accroisement de la population francaise propagierten existierten. Spenglers Schriften waren in Deutschland und Frankreich durchaus bekannt, wurden aber nicht rezipiert. Gerade wegen der deutsch-französischen Rivalität waren die Argumentationen von Vertretern der beiden Seiten so stark aufeinander bezogen, dass sie sich gegenseitig verstärkten und den Zusammenhang von Bevölkerungsgröße, militärischer Stärke und Zukunft eines Staates immer neu bestätigten. In diesem Kontext führte Transfer von Wissen nicht dazu, dass Boverat und von Ungern-Sternberg die jeweils eigene Position in Frage stellten und ihre Perspektive erweiterten, sondern im Gegenteil dazu, dass sich der Diskurs verengte. Overaths Beitrag ist aber auch deshalb ein Gewinn für die Fragestellung des Buches, weil ihre Konzentration auf einzelne Personen das Denken in staatlichen Einheiten relativiert. So kann Transferforschung gerade nachweisen, wie verwischt und undeutlich die Grenze ist, über die hinweg Transfer gedacht wird.
Unverzichtbar bleibt aber auch der für die deutsche und französische Geschichtsschreibung klassische Vergleich von Strukturen und Institutionen, wie ihn Gabriel Galvez-Behar zur Frage des Patentrechtes mustergültig durchführt. ,,L'état et l'invention: une comparaison franco-allemande des cadres de la propriété industrielle à la fin du XIXe siècle" gelingt es, die unterschiedlichen Figurationen des deutschen und französischen Staates sichtbar zu machen durch die Wahl eines Gegenstandes, der den Blick auf die verschiedenen Akteure, Verfahren und Auffassungen von der Rolle des Staates frei gibt. Das im Wesentlichen 1844 geschaffene französische Patentrecht dient dem Schutz des individuellen Eigentums an der Erfindung, das 1877 verabschiedete deutsche Patentgesetz orientiert sich am Nutzen der Erfindung für die Wirtschaft. Anhand der Debatten um beide Gesetze und die teils diskutierten, teils durchgeführten Reformen zeigt Galvez-Behar jedoch, wie offen beide nationalen Wege waren, und wie wenig befriedigend eine Erklärung der unterschiedlichen Strukturen aus einer spezifisch französischen liberalen Rechtstradition bzw. dem spezifisch deutschen ,,organisierten Kapitalismus" wäre. Ebenso plausibel wäre ja der Verweis auf den Abstand von 33 Jahren zwischen beiden Gesetzen, ein Zeitraum, in dem sich Erwartungen an den Staat änderten, früher geschaffene Strukturen aber bestimmte Verfahren und den Einfluss bestimmter Interessengruppen perpetuierten.
Der letzte Beitrag, Alain Chatriots ,,Marianne et Germania: les figures postales de la souveraineté en Allemagne et en France 1870-1949" kann leider keinen vollständigen Vergleich der Repräsentationen des Staates auf Briefmarken bieten, da der Verfasser die deutschen Quellen nicht auswerten konnte. Er zeigt aber, dass trotz zahlreicher Veröffentlichungen zu Erinnerungsorten, Denkmälern und Symbolen das Feld der Forschungen zu den Repräsentationen des Staates noch nicht abgeschlossen ist. Briefmarken sind, gerade weil sie Gegenstand alltäglichen Konsums sind, mit denen jeder Staatsbürger, jeder Winkel des Territoriums in Kontakt kommt, lohnende Objekte einer Alltagsgeschichte des Staates. Chatriot bemüht sich deshalb, Briefmarken von einem oft belächelten Objekt philatelistischer Leidenschaft in ein legitimes Objekt der historischen Wissenschaft, im gleichen Rang wie Münzen, Siegel und Wappen zu verwandeln, wobei ihm seine stupenden philatelistischen Kenntnisse zugute kommen. Seine Forschungen zur Emissionspolitik machen deutlich, wie wenig selbstverständlich eine bildliche Darstellung des Staates in Frankreich war, als man nicht mehr, wie in den Monarchien, auf Portraits der Herrscher zurückgreifen konnte. Erst spät wurde aus der Allegorie des ländlichen Frankreichs, der Säherin, Marianne, die Inkarnation der Republik.
Alle Beiträge kennzeichnet, dass sie neue, hoch interessante Quellenbestände erschließen und vielfältige Anregungen für weitere Forschungen geben. Bleibt nur zu wünschen, dass die Autoren des Bandes den begonnenen Dialog fortsetzen können und das Netzwerk, das Fridenson, Haupt, Kälble und Lequin geknüft haben, auf diese Weise immer dichter wird. Weil die Ergebnisse der vergleichenden deutsch-französischen Forschung auch für diejenigen wichtig sind, die die Sprache des anderen nicht beherrschen, folgt dankenswerterweise auf jeden Beitrag des Bandes eine kurze Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache.
Sabine Rudischhauser, Berlin