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Viele Teile
unseres Arbeitsrechts müssen reformiert werden, da die entsprechenden
Bestimmungen der Entwicklung der Arbeitswelt nicht mehr angepaßt
sind. Dies gilt insbesondere in bezug auf die Mitbestimmungsrechte. Nachstehend
werden die wichtigsten Reformthemen stichwortartig zusammengefaßt:
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Noch immer besteht in Luxemburg Wohnungsmangel. Diese Situation ist auf Dauer unerträglich. In erster Linie gilt es deshalb den fehlenden Wohnraum zu schaffen. Priorität sollte vor allem dem Nachholbedarf an sozialen, alten- und behindertengerechten Wohnungen und an Wohnungen für kinderreiche Familien gelten. Des weiteren bedarf es regulierender staatlicher Maßnahmen, welche den Verteilungsmechanismus zu Gunsten der Allgemeinheit beeinflussen. Es besteht kein Gesamtkonzept über die als Bauland zur Verfügung stehenden Gebiete. Dies führt oft zu Verschwendung von Land oder auch dazu, daß noch immer in Gebieten gebaut wird, die nicht für die Schaffung von Wohnungen geeignet sind (bspw. potentielle Überschwemmungsgebiete). Der OGB-L verlangt, daß bei der Erschließung von neuem Bauland landesplanerische Überlegungen berücksichtigt werden und entsprechend eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Landesplanungsministerium stattfindet. Was die Mietwohnungen anbelangt, so wird der Markt noch immer vom Wohnungsmangel bestimmt und die Preise bleiben extrem hoch, weil die vom Gesetz vorgesehenen Höchstmietpreise in der Praxis weder systematisch überwacht, und ggf. streng geahndet, noch die diesbezüglich vor der Mietkommission klagenden Bürger ausreichend vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden. Des weiteren muß neben der dringend notwendigen Reform des Mietgesetzes, und der Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes, der soziale Wohnungsbau intensiviert, und die Einführung einer staatlichen und kommunalen Mietbörse realisiert werden. Die nachträgliche Zweckentfremdung von Wohnungen in Büro- bzw. Geschäftsraum ist strenger und effektiver von einer eigens hierzu berufenen Mietpolizei zu überwachen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht von freistehenden Wohnungen müssen beachtet werden. Die Informationen über den Wohnungsmarkt wie Preis, Lage, Größe, Zustand, Besitzer oder Agentur usw. der Wohnungen könnten so auf den Wohnungsämtern der Gemeinden zentralisiert werden. Kleinere Gemeinden in denen kein Wohnungsamt besteht, sollten an regionale Wohnungsämter, die es zu schaffen gilt, angegliedert werden. Durch diese Maßnahme wären alle regionalen Angebote an einer Stelle gesammelt. Die Gemeinden könnten auch die privaten Wohnungen nach sozialen Kriterien vermitteln. Der Mietvertrag könnte weiterhin von den Agenturen abgeschlossen werden. Wucher und unzumutbare Angebote würden stark begrenzt werden, da die Wohnungen von den Sachverständigen der Gemeinden inspiziert würden. Beim Wohnungsbau und bei der urbanistischen Planung muß darauf geachtet werden, daß keine Ghettos entstehen, daß die soziale Vielfalt respektiert wird und daß Wohnungen und soziale Einrichtungen für alle Menschen alte und junge, ledige und verheiratete in allen Wohnvierteln von vorneherein mitgeplant werden. Zudem muß darauf geachtet werden, daß alle Wohnungssuchenden und alle Personen, die sich eine Eigentumswohnung anschaffen wollen, bezüglich der Verwaltungsprozeduren gleich behandelt werden. |
Herausragendes Problem unserer Zeit ist die Massenarbeitslosigkeit und, damit einhergehend, die Verarmung und Ausgrenzung von Millionen Menschen. Allein in den EU-Staaten sind zur Zeit 18 Millionen Menschen ohne Arbeit sein, über 50 Millionen leben jetzt schon von Einkommen, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Auch in Luxemburg bleibt die Arbeitslosigkeit ein Thema, da annähernd 5.000 Arbeitssuchende eingeschrieben sind, wobei die Dunkelziffer weit höher liegt. Obwohl die Lage in Luxemburg weniger dramatisch ist als in den anderen EU-Ländern, erfordert sie doch ein Umdenken, sowohl bei denen, die Arbeit haben, bei den Gewerkschaften, aber auch, und vor allem, bei den Politikern und bei den Arbeitgebern. Bestehende Maßnahmen müssen permanent auf ihre Wirksamkeit überprüft und angepaßt werden. Neue Maßnahmen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Vollbeschäftigung wieder herzustellen, müssen beständig entwickelt und ihre Finanzierung gesichert werden. Ergebnisse können all diese Maßnahmen nur bringen, wenn die Arbeitnehmer und die Betriebe mittels einer breiten Informationskampagne darüber informiert werden und die Bereitschaft besteht, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wobei besonders die Solidarität der privaten sowie der öffentlichen Arbeitgeber gefordert ist, um den Arbeitsmarkt an Hand der bestehenden Maßnahmen zu entlasten. Der Staat muß garantieren, daß sowohl die Arbeitsmarktverwaltung wie die Gewerbeinspektion in die Lage versetzt werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Einerseits muß die Arbeitsmarktverwaltung personalmäßig und technisch in der Lage sein, die Organisation des Arbeitsmarktes und die soziale Begleitung der Arbeitssuchenden zu gewährleisten. Andererseits muß auch die Gewerbeinspektion personalmäßig, logistisch und von ihren Kompetenzen her so ausgestattet werden, daß sie ihre Kontrollfunktion ausfüllen kann. Dabei muß der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der Bekämpfung des sozialen Dumpings, der illegalen Arbeit, der Schwarzarbeit und der grenzüberschreitenden Leiharbeit ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Die Einführung eines Sozialpasses würde die notwendigen Kontrollen vereinfachen. Kontrollen sind gut und notwendig, und sie sollen verstärkt werden. Allerdings muß darauf geachtet werden, daß die Ausgebeuteten nicht zusätzlich bestraft werden, während ihre Ausbeuter fast ungeschoren davonkommen. Demzufolge muß auch die Situation der Arbeitnehmer, die sich seit Jahren in einer teilweise illegalen Lage befinden, regularisiert werden. Ein besonderes Augenmerk muß den frauenspezifischen Problemen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gewidmet werden. Der OGB-L fordert ebenfalls, daß vermehrt Frauen bei der Gewerbeinspektion und in der Arbeitsmarktverwaltung eingestellt werden. Der Staat und die Wirtschaft bleiben gefordert, sowohl die industrielle Zukunft des Landes zu gewährleisten wie auch den Finanzplatz und den Dienstleistungssektor zu konsolidieren. Dazu ist eine moderne Schul- und Ausbildungspolitik unerläßlich, ebenso wie die permanente Modernisierung der Infrastrukturen, unter Berücksichtigung umweltpolitischer Aspekte. Die Innovationsbereitschaft in allen Bereichen, sowie die Ansiedlung neuer Betriebe sind optimal zu fördern. In bezug auf die Erschließung neuer Arbeitsplatzangebote bietet sich im Umfeld einer veränderten Gesellschaftsstruktur der Ausbau des sozialen Dienstleistungssektors an. Dazu ist ein Inventar der bestehenden und der zu schaffenden sozialen Dienstleistungen im Bereich der Familienpolitik (Kindertagesstätten und -krippen), der Schulpolitik (Ganztagseinrichtungen, Hausaufgabenhilfe, Ferienprogramme, Kantinen usw.), der Gesundheits- und Altenpolitik (Heimpflege, "Repas sur Roues", Tagesstätten usw.) zu erstellen. Insgesamt müssen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze auch regionalpolitische Überlegungen berücksichtigt werden. Um einer eventuellen Verschärfung der Arbeitslosigkeit in Luxemburg wirksam begegnen zu können, sollte die Ausarbeitung eines Notstandsprogramms für Arbeiten öffentlichen Nutzens in die Wege geleitet werden. Der OGB-L fordert ebenfalls eine Bestandsaufnahme der notwendigen Arbeiten im Bereich der Infrastrukturen. Das sich daraus ergebende Investitionsprogramm würde sicherlich neue Arbeitsplätze schaffen und bestehende absichern. Darüber hinaus könnte auf diese Weise festgestellt werden, welche Arbeiten sinnvollerweise über ein Programm von Notstandsarbeiten verwirklicht werden könnten. Im Erziehungswesen, also auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, muß eine konsequente und kontinuierliche Reformpolitik durchgesetzt werden. Dabei ist eine umfassende und zeitgemäße Grundausbildung sowie eine gute Allgemeinbildung wichtig, da in Zukunft Berufswechsel zunehmen werden und die Berufe selbst sich in einem permanenten Wandel befinden. Der OGB-L hält die Schaffung eines Rahmengesetzes zur Weiterbildung für unerläßlich. Zweck eines solchen Gesetzes muß sein, den Erwachsenen einen guten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, unter anderem über den Weg eines gesetzlich verankerten Weiterbildungsurlaubs. Dabei muß das Weiterbildungsangebot so gestaltet werden, daß es den heutigen Arbeitsbedingungen, wie flexible Arbeitszeit oder Schichtarbeit, Rechnung trägt. Eine derartige Politik bedingt zusätzliche Investitionen seitens der öffentlichen Hand, wobei die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, daß durch eine moderne und wandlungsfähige Bildungspolitik den in Luxemburg lebenden Menschen die gleichen Chancen geboten werden, um im Konkurrenzkampf um die Arbeitsplätze bestehen zu können. Der OGB-L fordert erneut eine grundlegende Debatte über die Reduzierung der Arbeitszeit, mit dem Ziel der 35-Stunden-Woche, sowie über die Arbeitsorganisation. Als Bestandteil einer solidarischen Aktion zur Erhaltung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, sowie zur Humanisierung der Arbeitswelt, fordert der OGB-L ein Rahmengesetz zur Arbeitszeitverkürzung in allen möglichen Formen. Um Arbeitsplätze zu erhalten oder zusätzliche zu schaffen, darf auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit kein Tabu sein. Der OGB-L ist nicht grundsätzlich gegen neue Formen der Arbeitsorganisation, dies jedoch unter der Voraussetzung, daß diese in einem legalen Rahmen und über kollektivvertragliche Vereinbarungen abgesichert werden, sowie die Lebensqualität der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Deregulierung der Arbeit, ein Abbau der sozialen Errungenschaften oder der Gewerkschaftsrechte, wie es die Arbeitgeber fordern, wird jedoch auf den Widerstand des OGB-L stoßen. Als Sofortmaßnahmen drängt sich eine Abschaffung aller Ausnahmereglungen zur 40-Stunden-Woche auf. Des weiteren verlangt der OGB-L, daß die Ausnahmen zur Überstundenregelung weiter eingeschränkt werden und der Arbeitsminister die Genehmigungen nur für unumgängliche Notfälle erteilt. Die Gewerbeinspektion muß sicherstellen, daß die Überstundengesetzgebung respektiert wird. Kontrollen und Strafmaßnahmen müssen konsequent durchgeführt und verhängt werden. Ansätze zu anderen Formen der Arbeitszeitverkürzung, vor allem in der Jahresarbeitszeit, wie z.B. die 6. Urlaubswoche, zusätzliche betriebliche Feiertage, auf das Dienst- oder Lebensalter bezogener Urlaub sind in den meisten Kollektivverträgen enthalten. Die OGB-L Forderung nach der 6. Urlaubswoche d.h. die Erhöhung des Jahresurlaubs von 25 auf 30 Tage ist schon vielen Betrieben und Wirtschaftsbereichen ganz oder teilweise realisiert. Sie behält weiterhin ihre Gültigkeit, so lange wie sie nicht in allen Kollektivverträgen gänzlich erfüllt ist. |
Als größte Gewerkschaft Luxemburgs handelt der OGB-L auch bei weitem die meisten Kollektivverträge aus und dies sowohl im Arbeiter- als auch im Angestelltenbereich und in allen Wirtschaftszweigen. Der OGB-L mißt der seit 1936 bestehenden Kollektivvertragspolitik auch weiterhin größte Bedeutung zu und prägt sie entscheidend mit. Während den letzten Jahren ist es dem OGB-L, trotz der Versuche von Teilen des Patronats Sozialabbau zu betreiben, insgesamt gelungen eine kontinuierliche verantwortungsbewußte Tarifpolitik durchzusetzen und weitere qualitative Verbesserungen durchzusetzen (Ausdehnung der 6. Urlaubswoche, wöchentliche Arbeitszeitverkürzung in einzelnen Betrieben, Einführung und Ausdehnung des Sozialurlaubs, Einbeziehung der beruflichen Weiterbildung in die Kollektivverträge...). Es gilt ebenfalls, die Kollektivvertragspolitik auf die Wirtschaftsbereiche, die noch nicht kollektivvertraglich erfaßt sind, wie bspw. die privaten Hygienedienste, das Gaststätten- und Restaurationsgewerbe oder die Metallkonstruktion auszudehnen. Neben einer kontinuierlichen Tarifpolitik wird der OGB-L weiterhin qualitative Akzente in die Kollektivvertragspolitik (Sozialurlaub, berufliche Weiterbildungspläne, Frauenförderungspläne, Technologieabkommen, Arbeitszeitverkürzung in allen Formen...) einbringen und durchsetzen . Die Vertragspolitik wird neben ihrer einkommenspolitischen Rolle ihre Bedeutung als Motor des sozialen Fortschrittes behalten. Wenngleich die Prinzipien, die unserem Kollektivvertragsgesetz zugrunde liegen, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten, so muß das Kollektivvertragsgesetz jedoch an die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Entwicklung der letzten 30 Jahre angepaßt werden. Eine Reform des Kollektivvertragsgesetzes drängt sich deshalb auf Der OGB-L
fordert in diesem Sinne ein neues Kollektivvertragsgesetz, durch das
Des weiteren
fordert der OGB-L, daß das nationale Schlichtungsamt endlich eine
gesetzliche Basis erhält und den gestellten Anforderungen gerecht
wird, vor allem
Das Kollektivvertragsgesetz muß ebenfalls obligatorische Verhandlungen über Weiterbildungsmaßnahmen, über Frauenfördermaßnahmen und über Technologieabkommen vorsehen. Die Definition des Betriebs muß sich an der wirtschaftlichen Realität und nicht an der juristischen Form orientieren, um zu verhindern, daß vermehrt handelsrechtliche Konstruktionen benutzt werden, um die Kollektivvertragspolitik zu unterlaufen. Die Begriffe Konzern, Unternehmensgruppe, beherrschendes Unternehmen müssen deshalb ihren Eingang in das Kollektivvertragsgesetz finden. Als national repräsentative Gewerkschaft, die auch im Bereich der öffentlichen Beamten präsent ist, verlangt der OGB-L an den Gehälterverhandlungen für die öffentlichen Beamten und Angestellten vollwertig teilnehmen zu können. |
Zusammen mit der europäischen Gewerkschaftsbewegung setzt der OGB-L sich für ein demokratisches und soziales Europa ein. Auf europäischer Ebene gilt es, in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld den bestehenden sozialen Besitzstand zu erhalten. Sozialer Abbau darf nicht durch die augenblickliche wirtschaftliche Lage begründet werden, vielmehr müssen die Sozialleistungen in den einzelnen EU-Staaten kontinuierlich an den höchsten Standard angepaßt werden. Dies und eine größere Solidarität innerhalb der EU sind probate Mittel um soziales Dumping zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollen die Harmonisierung des Arbeitsrechts und des Sozialrechts auf dem höchsten Standard prioritär behandelt werden. Dabei sollte klar sein, daß bestimmte EU-Staaten einer solchen Harmonisierung aus ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage heraus nicht ohne weiteres folgen können. Deshalb wäre es unabdingbar, die bereits bestehenden Solidaritätsfonds auf EU-Ebene "Fonds Social Européen" und "Fonds Européen du Développement Régional" zielstrebiger als bisher einzusetzen, um den finanziell und strukturell benachteiligten EU-Partnern bei ihren Harmonisierungsbestrebungen im Sozialbereich zu helfen. Ein Europa "à deux vitesses" im Sozialbereich ist für uns unannehmbar. Vorrangiges Ziel der europäischen Politik muß die Wiederherstellung der Vollbeschäftigung sein. Der wirtschaftliche Aufschwung muß deshalb konsolidiert werden und dazu benutzt werden, die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Wirtschaftlicher Aufschwung und Wachstum allein werden jedoch nicht genügen, um die strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen. Der OGB-L unterstützt die diesbezüglichen Vorschläge und Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Die im Weißbuch über die Sozialpolitik in Europa und im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der EU-Kommission enthaltenen Vorschläge und Ideen müssen in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit den Sozialpartnern diskutiert werden und, falls erforderlich, in die nationalen Überlegungen mit einbezogen werden. Dies im Respekt der Tarifautonomie und im wohlverstandenen Sinne des Subsidiaritätsprinzips, wie es in den Maastrichter Verträgen festgehalten wurde. Der OGB-L bedauert und kritisiert, daß durchaus konsensfähige Überlegungen, wie sie im Weißbuch der EU-Kommission vorzufinden sind, durch die neoliberale Ausrichtung der Politik der Europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) ad absurdum geführt werden. Der OGB-L fordert, daß die europäische Direktive über die Einführung europäischer Betriebsräte kurzfristig umgesetzt wird. Der OGB-L befürwortet die regionalpolitische Dimension des Maastrichter Vertrags. Der OGB-L weist darauf hin, daß der europäische Sozialdialog und die im Maastrichter Vertrag und im Sozialprotokoll vorgesehene Prozedur die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene vor neue Herausforderungen stellt. Die europäische Gewerkschaftsbewegung muß gestärkt werden, gleichzeitig muß aber auch die Präsenz und der Einsatz der luxemburgischen Gewerkschaftsbewegung im EGB verbessert werden. Hierbei kommt der CGT-L eine bedeutende Rolle zu. Der OGB-L fordert mit Nachdruck, daß die Luxemburger Regierung und die Europaparlamentarier sich dafür einsetzen, daß die soziale Dimension den gleichen Stellenwert erhält wie die wirtschaftliche und finanzielle. Der OGB-L wird sich über die CGT-Luxemburg im EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) für ein soziales Europa und ein Europa der Vollbeschäftigung einsetzen. |