Was sollten Sie der DIGBIB zuliefern?
Spezialseite: Was ist eine FES-Publikation im Sinne der DIGBIB?
Die "Digitale Bibliothek der FES" ist die zentrale Internetplattform für die digitalen Publikationen der FES im In- und Ausland.
Wir bitten in Zweifelsfällen darum, die im Rahmen der DIGBIB im Internet zu veröffentlichenden Titel gemäß folgender Kriterien zu überdenken:
- FES ist Urheber (hat also den Titel veranlasst und herausgegeben - evtl. auch gemeinsam mit Partnern).
- Falls Sie den Titel zusammen mit Partnern publizieren, so sollten Sie die Internetveröffentlichung auf dem FES-Server mit Ihren Partnern im Voraus klären.
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Der Partner kann auf seiner Internetseite die PDF direkt mit unserer Internetadresse verlinken oder eine PDF-Version direkt anbieten.
In allen anderen Fällen behält sich FES vor, dass die PDF-Datei nur auf dem eigenen Server veröffentlicht wird. (hierzu auch folgender Hinweis in eigener Sache)
- Dies impliziert, dass FES im Impressum der Publikation auch als Herausgeber bzw. Verlag etc. genannt ist. (bzw. ILDIS, FESCOL, FESUR etc.)
- Wird ein FES-Titel in einem (anderen) VERLAG publiziert, so sollten Sie i.d.R. von einer digitalen Veröffentlichung im Rahmen der Internetdatenbank DIGBIB absehen.
Falls Sie den Titel aber dennoch in der "Digitalen Bibliothek" veröffentlichen möchten, so sollten Sie die Internetveröffentlichung auf dem FES-Server mit dem Verlag im Voraus klären.
Eine entsprechende Vereinbarung/Einverständniserklärung sollten Sie schriftlich einholen. - Wurde eine Publikation eines Partners durch FES gefördert oder anderweitig unterstützt,
so ist dies i.d.R. noch nicht ausreichend für die Aufnahme des Titels in die DIGBIB-Datenbank. (fremde Publikation)
Falls Sie den Titel aber dennoch in der "Digitalen Bibliothek" veröffentlichen möchten, so sollten Sie die Internetveröffentlichung mit der Partner-Organisation im Voraus klären.
Eine entsprechende Vereinbarung/Einverständniserklärung sollten Sie schriftlich einholen.
Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass Copyright-Fragen ("Internetrechte") geklärt sind.
Bitte beachten Sie, dass sowohl Text-Rechte als auch Bild-Rechte für eine Veröffentlichung im Internet ggf. zusätzlich zu Veröffentlichungsrechten in einer Druckausgabe eingeholt werden müssen.
Daher wird empfohlen, dass Verträge u. Absprachen bezüglich der Übertragung von Veröffentlichungsrechten auch im Hinblick auf eine mögliche Internetversion gestaltet werden.

