Abkommen zwischen dem Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs; dem Zentralverband der Angestellten, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten und dem Deutschen Werkmeister-Verband nach den Besprechungen am 6. und 9. Mai 1930. - [Electronic ed.]. |
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