Verpflichtung der vorläufig unterstützungspflichtigen Fürsorgebehörden, auf die Behandlung von Geschlechtskrankheiten hinzuwirken. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Nr. 12 vom Dezember 1926 : [Rezension]. - [Electronic ed.]. |
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