Rita Röhr
Die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte in der DDR 1966-1990. Die vertraglichen Grundlagen und ihre Umwetzung
Der Beitrag verfolgt die Herausbildung der vertraglichen Grundlagen für die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte in DDR-Betrieben und stellt die Umsetzung der Verträge anhand der Beschäftigtenzahlen und der Einsatzstruktur dar. Die Analyse richtet sich einerseits auf die Interessen, die an einer Beschäftigung von Polen in der DDR bestanden, andererseits auf das Kräfteverhältnis, in dem diese Interessen realisiert wurden. Verhandlungspartner waren die "zuständigen Organe für Arbeit und Löhne", die jeweils in die Wirtschaftsverwaltung ihrer Länder eingebunden waren.
Die ausschlaggebenden Initiativen gingen von der DDR aus. Sie zielte auf eine planmäßige Erweiterung des verfügbaren Arbeitsvermögens, um durch eine bessere Auslastung bestehender Anlagen die Produktion zu erhöhen. Zu jedem Zeitpunkt gab es allerdings auch ökonomische Gründe, die einem solchen Einsatz widersprachen. Ausländische Arbeitskräfte waren für die DDR keine billigen, sondern teure Arbeitskräfte.
Grundsätzlich sind zwei Formen der Beschäftigung zu unterscheiden. Zum einen gab es auf der Basis des Pendlerabkommens von 1966 polnische Grenzpendler in Betrieben der DDR-Grenzregion zu Polen. Die Gesamtzahl der polnischen Pendler in DDR- Betrieben war in einer Größenordnung zwischen 3.000 und 4.000 Personen seit Anfang der 70er Jahre bis zum Ende der DDR 1989/ 90 relativ konstant. Zum anderen wurden Zahl und Art der Beschäftigung mit dem Regierungsabkommen von 1971 für sog. Vertragsarbeiter erweitert. Ihre Zahl unterlag großen Schwankungen. Sie lag zwischen 6.000 und 8.000 Vertragsarbeitern jährlich.